Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren sowie junge Volljährige werden im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII bzw. einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, ggf. in Verbindung mit §41 SGB VIII betreut und begleitet.
Ziel ist eine individuelle Unterstützung und Stärkung der jungen Menschen im Umgang mit der psychischen Problemlage im Alltag sowie die Förderung der Selbstwirksamkeit in Bezug auf die eigene Lebensführung. Zudem werden die elterlichen Erziehungskompetenzen in diesem Hinblick gefördert.
Voraussetzungen für eine positive, altersgemäße Entwicklung junger Menschen sind:
- Verselbstständigung und Stärkung der Selbstwirksamkeit im Alltag
- Erarbeitung privater und schulischer bzw. beruflicher Perspektiven
- Aufklärung
- Akzeptanz
Für Fallanfragen wenden Sie sich bitte an jupsyflex-fallanfragenoSpam@bbw-leipzig.de
Bitte beachten Sie:
Damit ihr Kind durch uns unterstützt werden kann, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) in Ihrem Stadtbezirk stellen. Die zuständigen Mitarbeiter*innen des ASD prüfen dann in Gesprächen mit Ihnen und Ihrem Kind den individuellen Hilfebedarf und beraten Sie über bedarfsgerechte, geeignete Angebote. Im Ergebnis dieser Gespräche kann das Jugendamt auf Ihren Wunsch hin uns als Leistungserbringer beauftragen. In weiteren Gesprächen werden dann zwischen Ihnen, Ihrem Kind, dem ASD und uns erste Schritte für die Unterstützung Ihres Kindes besprochen. Informationen darüber, welcher ASD für Sie zuständig ist, erhalten Sie hier. Junge Volljährige können den Antrag selbst beim zuständigen ASD stellen.
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Termine nach Vereinbarung