Jugendliche ab 14 Jahren und junge Volljährige werden im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII bzw. einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, ggf. in Verbindung mit §41 SGB VIII betreut und begleitet.
Ziel ist eine individuelle Unterstützung und Stärkung der jungen Menschen im Umgang mit der psychischen Problemlage. Zudem werden die elterlichen Erziehungskompetenzen in diesem Hinblick gefördert.
Voraussetzungen für eine positive, altersgemäße Entwicklung junger Menschen sind:
- Verselbstständigung und Stärkung der Selbstwirksamkeit im Alltag
- Erarbeitung privater und schulischer bzw. beruflicher Perspektiven
- Aufklärung
- Akzeptanz
Für Fallanfragen wenden Sie sich bitte an jupsyflex-fallanfragenoSpam@bbw-leipzig.de
Bitte beachten Sie:
Damit ihr Kind bei uns betreut werden kann, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) in Ihrem Stadtbezirk stellen. Die zuständigen Mitarbeiter*innen des ASD prüfen dann in Gesprächen mit Ihnen Ihren individuellen Hilfebedarf und beraten Sie über dem Hilfebedarf entsprechende geeignete Angebote. Im Ergebnis dieser Gespräche kann das Jugendamt auf Ihren Wunsch hin uns als Leistungserbringer beauftragen. In weiteren Gesprächen werden dann zwischen Ihnen, dem Jugendamt und uns erste Schritte für die Unterstützung Ihrer Familie besprochen. Hinsichtlich der für Sie zuständigen Ansprechpersonen im ASD beraten wir sie gern telefonisch.
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Flexible Hilfen zur Erziehung
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04229 Leipzig
Elsterpassage, Aufgang A, 3. OG
Tel. (0341) 4137 5003
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