Zielgruppe
Adressat*innen der Hilfe sind junge Menschen ab zehn Jahren und junge Volljährige bis 21 Jahren (in Einzelfällen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr), die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer schwerwiegenden, langanhaltenden psychischen Belastung in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefährdet sind bzw. deren Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Eine „schwerwiegende Belastung“ liegt vor, wenn eine psychische Problemlage als Grund für Entwicklungs- und Teilhabeeinschränkungen anzunehmen ist. Die Annahme beruht auf der Einschätzung des jungen Menschen selbst, der Sorgeberechtigten bzw. Bezugspersonen oder involvierter Fachkräfte (Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen etc.). In diesen Fällen reichen üblicherweise weder die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten noch reguläre Angebote der Jugendhilfe zur Gewährleistung der altersgerechten Entwicklung und Förderung des jungen Menschen aus.
Zugang zur Hilfe
Der Zugang zu den Leistungen der flexiblen Hilfen erfordert grundsätzlich einen Antrag der Sorgeberechtigten bzw. der jungen Volljährigen beim zuständigen örtlichen Jugendamt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die beantragte Hilfe genehmigt wird, trifft das Jugendamt.
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Flexible Hilfen / JuPsy*Flex
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Termine nach Vereinbarung