Ein Clearing soll im Fall von Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen dazu dienen, die Ursachen und Hintergründe von Problemen bzw. Gefährdungen in Familien zu ergründen und mögliche Perspektiven zu erarbeiten. Im Rahmen von Einzel- und Familiengesprächen wird auf die Mitwirkungs- und Hilfeannahmebereitschaft der Beteiligten hingewirkt. Die Belastungen und Bedarfe der einzelnen Personen im Familiensystem sowie die daraus resultierenden Dynamiken werden analysiert sowie vorhandene Ressourcen und Potentiale zur Selbsthilfe bzw. erschwerende Risikofaktoren erforscht. Im Zuge der fachlichen Auswertung der festgestellten Bedarfe und Ressourcen werden den Familien mögliche Perspektiven bzw. Hilfsangebote nachvollziehbar erläutert und gemeinsam in Hinsicht auf Machbarkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Passgenauigkeit besprochen.
Die jungen Menschen werden jeweils entsprechend ihrem Alter und ihrer Entwicklung in das Clearing aktiv einbezogen, deren Perspektiven, Wünsche und Bedarfe explizit berücksichtigt und gegenüber den anderen Familienmitgliedern gleichberechtigt vertreten.
Darüber hinaus werden die Einschätzungen und Beobachtungen weiterer relevanter Personen im System einbezogen. Das sind z. B. weitere enge Bezugspersonen, Pädagog*innen, Lehrkräfte oder Kinderärzt*innen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfen sowie mögliche Konsequenzen aus einer Hilfeannahme bzw. -ablehnung werden transparent dargestellt, sodass die Familien jeweils vollumfänglich über ihre Optionen sowie die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen informiert sind. Den Sorgeberechtigten werden ihre gesetzlich verankerten Rechte und Pflichten nachvollziehbar vermittelt, um realistische Erwartungen an mögliche Perspektiven herzustellen.
Ablauf des Clearing-Verfahrens
(Gesamtdauer 6-8 Wochen)
Beginn mit Beauftragung des Trägers durch den ASD nach Inobhutnahme des jungen Menschen
- Starttermin zur Klärung des Auftrags und zur Information aller Beteiligten
- Gespräche mit den betreffenden jungen Menschen, deren Familien und weiteren wichtigen Personen; Hausbesuche, Hospitationen; Einholung von Stellungnahmen und Befunden
- Strukturierte Auswertung der gesammelten Informationen und Beobachtungen
- Vorstellung, Abwägung und Klärung möglicher Perspektiven mit den jungen Menschen und deren Familien
- Erstellung eines Abschlussberichts mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen für den ASD
- Abschlusstermin mit allen Beteiligten, Vorbereitung des weiteren Verlaufs
Bitte beachten Sie:
Ein ambulantes Clearing kann ausschließlich direkt durch den ASD beauftragt werden. Bitte wenden Sie sich für Informationen zum Verfahren daher direkt an das für Sie zuständige Team im ASD. Informationen darüber, welcher ASD für Sie zuständig ist, erhalten Sie hier.
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